Nachbessern wird zur Regel

2. März 2009

Obwohl sich alle Gesundheitspolitiker der Regierungskoalition mit ihren eigenen Experten und Beratern sehr viel Zeit genommen haben und aus der Gesundheitsreform 2006 die Gesundheitsreform 2007 wurde, scheint die Zeit nicht ausgereicht zu haben, um ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten. Immer wieder muss nachgebessert werden. Es ist eigentlich schon die Regel anstatt die Ausnahme.

So überrascht es auch nicht wirklich, dass auch im Bereich der freiwillig GKV-versicherten Selbständigen der eingeschlagene Kurs korrigiert werden muss. Die Abweichung beträgt aber satte 180 Grad, denn seit Jahresanfang erhält dieser Personenkreis kein Krankengeld mehr und ist gezwungen sich nach zusätzlicher, meist privater Deckung des Verdienstausfallrisikos umzusehen.

Geplant war eigentlich, dass die Krankenkassen ihren Kunden einen entsprechenden Wahltarif anbieten, damit die entstandene Lücke geschlossen wird. Doch nicht alle Kassen konnten hierzu etwas entwickeln oder das Entwickelte ist einfach nicht bezahlbar.

Kurz und gut, um den dadurch entstehenden unverhältnismäßigen Belastungen gerade auch für ältere Versicherte entgegen zu wirken, plant die Bundesregierung zur altbewährten Regelung zurückzukehren. Der Referentenentwurf sieht vor, dass zukünftig den Selbständigen gegen Aufpreis wieder ein Krankengeld ab der siebten Woche zur Verfügung steht. Besonders günstig soll es sein und kostet deshalb auch nur 0,6 Prozentpunkte des monatlichen Einkommens, limitiert auf maximal 22,00 EUR monatlich.
Bis es soweit ist kann aber noch einige Zeit vergehen und solange gibt es für die Selbständigen nur die Möglichkeit sich anderweitig abzusichern. Entweder mit einer privaten Zusatz-Police oder im teuren Wahltarif der Krankenkasse.

Wir sind sehr gespannt, wie sich das vertragsrechtlich gestaltet, denn die Bindungsfrist an einen Wahltarif der Krankenkasse beträgt drei Jahre und die Zusatzversicherungen der PKV sehen Mindestversicherungsdauern von ein bis drei Jahren vor.

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