PKV-Versicherte finanzieren die Beitragsentlastungen der GKV-Mitglieder
17. Februar 2009Als Privatversicherter ist man unter dieser Regierung bereits mehrfach leiderprobt und wahrscheinlich auch nicht wirklich überrascht, dass man Anteil haben darf am zweiten Konjunkturpaket. Allerdings ist die Rolle, die den PKV-Kunden dabei zugedacht ist, wirklich äußerst fragwürdig.
Die Rede ist von der Senkung des einheitlichen Betragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5% auf 14,9% zum 01. Juli 2009. Durch die Absenkung des Beitragssatzes werden alle Mitglieder der Krankenkassen gleichermaßen entlastet. Die fehlenden Milliarden, plant die Bundesregierung mit Steuergeldern auszugleichen. Experten fürchten, dass diese Ungleichbehandlung irgendwann auch verfassungsrechtliche Kosequenzen haben wird. Denn die PKV-Kundschaft bezahlt durch den steuerfinanzierten Ausgleich die Entlastung aller GKV-Mitglieder mit, hat aber selbst nichts davon. Im Gegenteil. Bereits seit Jahren steigen die PKV-Beiträge durchschnittlich zwischen sechs und zehn Prozent pro Jahr.
Entlastung, wie die Bundesregierung es versprochen hat, gibt es nicht. Der neue, zum Januar 2009 eingeführte Basistarif entpuppt sich immer mehr als teure Mogelpackung. Allgemeine Versicherungspflicht, gedeckelter aber nicht risikogerechter Beitrag und Kontrahierungszwang sind die Merkmale des Basistarif, der uns von der Bundesgesundheitsministerin als das Allheilmittel gegen hohe Beiträge in der PKV verkauft wurde.
Die Realität sieht anders aus. Bereits ein 21-Jähriger bezahlt im Basistarif den Höchstbeitrag von € 570,00 monatlich für eine Grundversorgung. Alterungsrückstellungen werden da wohl kaum gebildet.
Alle Umlageelemente, die nicht auf die Basistarif-Versicherten verteilt werden können, müssen alle anderen PKV-Kunden aufbringen. Um das etwas zu verdeutlichen:
Zu den Umlageelementen zählt man die notwendigen Risikozuschläge, die nicht erhoben werden dürfen und die notwendigen Leistungsausschlüsse, die nicht vereinbart werden können. Diesen Teil der Umlageelemente verteilt man PKV-weit auf alle Versicherten im Basistarif. Entstehen darüber hinaus weitere Beitragsteile, die den Höchstbetrag des Basistarifs übersteigen würden, so müssen sie gekappt und auf alle PKV-Versicherten umgelegt werden.
Durch die Senkung des Beitragssatzes verringert sich auch der Höchstbeitrag des Basistarifs und sinkt von € 570,00 auf € 548,00. Er reicht bereits jetzt nicht aus, um die Kosten zu decken. Und das bedeutet eine zusätzliche Belastung für alle in der PKV Versicherten, die sich nur über Beitragsanpassungen finanzieren lässt. Diese sind damit schon vorprogrammiert.
Wo ist dabei eigentlich der Sozialgedanke in einem Sozialstaat mit einer sozial-demokratischen Bundesgesundheitsministerin geblieben? Wie lange darf man als Minister oder Ministerin in seinem Ministerium herumstümpern? Ungeachtet aller Kritik hält Frau Schmidt an ihrer Gesundheitspolitik fest. Und man fragt sich unwillkürlich, ob es hier um die Einstellung eines neuen Rekords im Aussitzen geht. Alt-Kanzler Helmut Kohl läßt grüssen.