Rechenfehler zwingt das Gesundheitsministerium zur Nachbesserung

3. Februar 2009

Den Experten im Bundesversicherungsamt ist ein gravierender Rechenfehler unterlaufen. Die obersten Geldverteiler der gesetzlichen Krankenversicherung haben die zahnärztlichen Honorare falsch kalkuliert. Sind ansonsten die Kosten für medizinische Leistung mit zunehmendem Alter steigend, so verhält sich das im Bereich der zahnärztlichen Versorgung eher umgekehrt. Hier fallen die Kosten bei jüngeren Versicherten an, verursacht durch die zweiten Zähne und notwendige Kieferorthopädie und gehen dann bei älteren Versicherten drastisch zurück, sobald eine Gebiss-Sanierung mit Überkronung, Brückenelementen oder Implantaten abgeschlossen ist.

Erst nach Protesten einzelner Krankenkassen hat das Bundesversicherungsamt seinen Fehler bemerkt. Im Bundesgesundheitsministerium hat man nach anfänglichem Dementi der Panne fieberhaft daran gearbeitet, um die  19. Verordnung zur Änderung der Risikostrukur-Ausgleichsverordnung auf den Weg zu bringen, die dann für eine exaktere Zuweisung an die Krankenkassen sorgt, so dass bereits Ende März der Fehler behoben und der Gesundheitsfonds in so weit nachgebessert sein wird.

Gerade mal vier Wochen nach seiner Einführung ist dieser bereits reformbedürftig. Da fragt sich die Öffentlichkeit zu Recht, welch’ Geistes Kind die vielzitierten Fachleute unserer Gesundheitspolitik eigentlich sind?

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