PKV-Versicherte wieder mal benachteiligt
6. Mai 2009Daran, dass man als PKV-Versicherter nichts zu lachen hat mussten viele in der Vergangenheit bereits mehr als einmal schmerzlich feststellen. Wer als PKV-Kunde aufgrund der allgemeinen Wirtschaftslage auch noch seinen Job verloren hat und Hartz IV-Empfänger geworden ist, der sieht sich einmal mehr von der Bundesregierung übergangen.
Schuld daran ist eine Gesetzeslücke, die bei der letzten Gesundheitsreform entstanden ist. Seitdem muss jeder krankenversichert sein, aber im Falle von Hilfebedürftigkeit rutscht man nicht mehr automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung, wo der gesamte Beitrag von der Arbeitsagentur oder der ARGE übernommen wird. PKV-Versicherte können dann in den Basistarif wechseln, wo sie Anspruch auf die Übernahme von bis zu 75% der Beitragskosten haben. Der Rest muss vom Versicherten aufgebracht werden. Es geht um eine Beitragslücke in Höhe von 155 Euro, auf denen ein hilfebedürftiger PKV-Kunde sitzen bleibt. Interessanterweise war sie bereits bei den Koalitionsverhandlungen bemerkt worden, aber man hat sich ihrer nicht angenommen. Im Gegenteil.
Doch kann man Hartz IV-Empfänger auch noch in Beitragsschulden stürzen?
Sicherlich nicht und jetzt will die Bundesregierung diese Peinlichkeit so schnell wie möglich vom Tisch kriegen, offenbart sie doch ein weiteres Mal die Unfähigkeit unserer Gesundheitspolitiker hüben wie drüben. Und wie immer in dieser Koalition gibt es zwei unterschiedliche Meinungen über die Art und Weise der Mängelbeseitigung. Während die SPD diese zusätzlichen Beitragslasten der PKV zuschieben will, bleibt die Union bei ihrem Standpunkt, dass man die Versicherer nicht noch weiter belasten könne. Der Gesamtverband der PKV protestiert gegen die Vorschläge aus dem Schmidt’schen Lager und verweist darauf, dass es nicht sein könne, dass ein weiteres Mal die soziale Verantwortung des Staates auf die Beitragszahler der PKV abgewälzt werde, wie das bereits beim Basistarif geschehen ist.
Die PKV erhält im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen keinerlei Steuermittel für solche versicherungsfremden Leistungen, wie das derartige Beitragssubventionen wären.
Eine weitere Stilblüte in Sachen sozialer Verantwortung ist das Verhalten einiger Sozialämter. Sie holen PKV-Versicherte aus preiswerteren und leistungsstärkeren Tarifen heraus, um sie im teilweise erheblich teureren Basistarif unterzubringen, nur um Geld zu sparen. Dadurch wird der zu zahlende Zuschuss der Sozialämter geringer und die Gemeinschaft aller PKV-Versicherten finanziert den Rest.
Auch im Superwahljahr 2009 wird sich auf der Gesundheits-politischen Bühne nicht gerade mit Ruhm bekleckert und die Flickschusterei an der Gesundheitsreform geht weiter.
Übrigens: Verbandsinternen Berechnungen zufolge benötigt der Basistarif bereits heute mehr als 1.400 Euro zur Kostendeckung, jedoch ist der Beitrag auf 570 Euro limitiert.